Statutten

Vereinsstatuten

                                      Kolping Friedenswanderung Förderverein

4600Olten

1. Name und Sitz

Unter dem Namen Kolping Friedenswanderung  Förderverein Besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Olten

2. Zweck

Der Verein fördert die alljährlichen Zusammentreffen den minder begünstigten in Europa

3. Mittel

Zur Verfügung des Vereinszweckes verfügt der Verein über Spenden. Es werden keine Mitgliederbeiträge festgelegt

4. Mitglied

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, wenn ein Interesse am Vereinszweck hat.

5. Erlöschung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod

- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jeder Zeit auf die Friedenswanderung möglich Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens 4 Wochen vor der Friedenswanderung, die auch als Generalversammlung gilt, an den Präsidenten gerichtet werden

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid, das Mitglied kann den ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a.   ) die Generalversammlung

b.   Der Vorstand

c.   Die Rechnungsrevisoren

d.    

8. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich an der Friedenswanderung statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 3 Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

a)   Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren

b)   Festsetzung und Änderung der Statuten

c)   Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes

d)   Beschluss über das Jahresbudget

e)   Festlegung des Mitgliederbeitrages

f)    Behandlung der Ausschlussrekurse

An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme, die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3, mindestens aber 2 Personen, nämlich dem Leiter( Präsident), Kassier und Schreiber ( Aktuar)

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte

10. Die Revision

Die Generalversammlung wählt jährlich 2 Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

11. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

12. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen

13. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn eine drei Viertel aller anwesenden Mitgliedern dem Änderungsvorschlag zustimmen

14. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einer drei Viertel Mehrheit beschlossen werden, wenn die Hälfte der Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.

Nehmen weniger als die Hälfte aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innert einem Monat eine zweite Versammlung abzuhalten. An der Versammlung kann der Verein dann auch mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt.

15. Inkraftsetzung

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 15.Juni 2017 an der Friedenswanderung in Sarnen angenommen worden und treten mit Datum 01.01.2018 in Kraft . Anlässlich der ersten Sitzung werden die Ämter verteilt

                                              

Franz Bremgartner                                           Hans Herger

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Annelies Schelbert

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